Bauüberwachung


Bauueberwachung

 

Bauoberleitung (BOL) / Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ)

Die Begriffe Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung werden im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in der HOAI verwendet.

Grundleistungen Örtliche Bauüberwachung

• Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
• Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen,
• Führen eines Bautagebuchs,
• Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,
• Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
• Rechnungsprüfung,
• Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,
• Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
• Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
• bei Objekten nach § 51 Abs. 1: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.