Bauüberwachung
Bauoberleitung (BOL) / Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ)
Die Begriffe Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung werden im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in der HOAI verwendet.
Grundleistungen Örtliche Bauüberwachung
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Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
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Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen,
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Führen eines Bautagebuchs,
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Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,
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Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
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Rechnungsprüfung,
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Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,
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Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
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Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
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bei Objekten nach § 51 Abs. 1: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.